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   OLG Karlsruhe, 15.09.1994 - 16 UF 76/93   

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https://dejure.org/1994,9430
OLG Karlsruhe, 15.09.1994 - 16 UF 76/93 (https://dejure.org/1994,9430)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.09.1994 - 16 UF 76/93 (https://dejure.org/1994,9430)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. September 1994 - 16 UF 76/93 (https://dejure.org/1994,9430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderungsklage bei Unterhaltstiteln der DDR; Wesentliche Veränderung der Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der Ehescheidung; Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Unterhaltspflicht gegenüber Kindern aus erster Ehe bei gleichzeitiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1238
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

    Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Der Senat hat bisher für den Fall einer gegenüber ihren minderjährigen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtigen Mutter, die ein von ihrem neuen Partner stammendes nichteheliches Kind betreut und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die Auffassung vertreten, eine entsprechende Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung komme nicht in Betracht, weil der Lebensgefährte angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht verpflichtet sei, auf die finanziellen Belange seiner Partnerin Rücksicht zu nehmen, um dieser die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1994 - XII ZR 209/94 - FamRZ 1995, 598; ebenso: OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979 f.; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 592, 593 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 1238 f.; OLG Köln NJW 1999, 725 f.).
  • AG Saarbrücken, 06.09.2002 - 40 F 155/02

    Anspruch auf Zahlung von rückständigem und laufendem Kindesunterhalt;

    (BGH FamRZ 1995, 598; ebenso OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979 f, OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 592, 593 f [OLG Düsseldorf 23.10.1990 - 1 UF 8/90] ; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 1238 f. [OLG Karlsruhe 15.09.1994 - 16 UF 76/93] ; OLG Köln, NJW 1999, 725 f).
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